Wir möchten auf ein Projekt auf Facebook hinweisen und finden, dass dies eine sehr gute Sache ist!
Nun etwas von uns zu diesem wichtigen Thema!
Wir, die Tuner, seien immer die Bösen - ob Opel, VW, Honda, Benz, BMW oder oder oder...
Aus diesem Grund lasst uns zeigen, dass gerade wir, die "böse" in den Augen der Polizei sind,
genau wissen was zu tun ist, wenn es um das Bilden der Rettungsgasse für den Weg zum Einsatzort geht.
Lasst uns mit bestem Beispiel voran gehen und, wie vom Gesetz gefordert, eine Rettungsgasse bilden.
Wir sind täglich, sei es beruflich oder privat, auf Deutschlands Straßen unterwegs.
Dazu gehören auch der Weg zum Treffen, Club Ausflug, in die Schrauberhalle oder die anschließende Testfahrt.
WIR, DIE TUNER, BILDEN DIE LEBENSWICHTIGE RETTUNGSGASSE
Es ist nicht schwierig die Entstehung eines Staues zu erkennen!
Dann ist es auch nicht schwierig diese WICHTIGE Rettungsgasse zu bilden.
Wie das funktioniert, wird unten in der Grafik gezeigt.
Sollten es mehr als drei Fahrstreifen sein,
wird die Rettungsgasse immer zwischen den beiden linken Fahrspuren gebildet.
In Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt.
Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO:
„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung,
so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn,
bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden“
– § 11 Abs. 2 StVO 2013
Sollte es mehr als drei Fahrstreifen für eine Richtung geben,
so wird zwischen der linken und der danebenliegenden eine Gasse gebildet. Auch innerorts, wenn sich auf
entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein
Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.
Der Standstreifen wird von den Einsatzkräften eher ungern benutzt, weil er möglicherweise nicht auf ganzer
Länge ausgebaut ist und unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann. Er darf von anderen
Verkehrsteilnehmern nur in besonderen Fällen genutzt werden.
Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter
Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsgasse